Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LithoCollect UG (haftungsbeschränkt)

§1 Anwendungsbereich / Änderungen

  1. Diese AGB der LithoCollect UG (haftungsbeschränkt) (im folgenden: LithoCollect) beziehen sich auf alle Leistungen die wir durch zur Verfügungsstellung eines Dienstes zur Verwaltung von geologischen Sammlungen erbringen.
  2. Änderungen oder Ergänzungen oder abweichende AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
  3. Etwaige Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den AGB binnen 4 Wochen nach Zugang widersprechen. Ansonsten gelten Sie als vereinbart. Im Falle von rechtzeitigem Widerspruch bleiben die bisherigen AGB bis auf weiteres bestehen.

§2 Vertragsgegenstand und Dienstleistungen

  1. LithoCollect stellt dem Kunden online eine Software/Anwendung zum Verwalten von Sammlungen zur Verfügung. Dem Kunden steht neben der Anwendung selbst eine Onlinedokumentation zur Verfügung.
  2. LithoCollect wird durch Updates das Vokabular (allgemeine im System hinterlegte Daten wie Mineralien, Fossilien, Gesteine, Fundstellen) aktualisieren. Hierzu wird ein Drittanbieter wie der Mineralienatlas genutzt. LithoCollect übernimmt keine Haftung für die Qualität des Vokabulars.
  3. Die Erbringung IT-spezifischer Dienstleistungen wie Datenübernahme (Import), Anpassungen, Beratung, Schulung etc. bedürfen jeweils einer separaten Beauftragung.
  4. LithoCollect kann geschuldeten Vertragsleistungen auch durch Dritte erbringen lassen.
  5. LithoCollect wird von Zeit zu Zeit Funktionsverbesserungen und Erweiterungen bereitstellen und einspielen. Etwaige Änderungen im Funktionsablauf sind kein Mangel. Die sachgemäße Nutzbarkeit bleibt davon unberührt.

§3 Vertragsschluss

  1. Der Kunde kann die Dienste der LithoCollect im ersten Jahr kostenfrei nutzen (siehe auch §3(2)). Entscheidet er sich die Dienste weiter nutzen zu wollen, berechnet Ihm LithoCollect ein Jahresentgelt basierend auf den Daten zum Stichtag nach einem Jahr. Die Berechnung des Entgeltes ist auf der Homepage der LithoCollect nachzulesen.
  2. LithoCollect behält sich das Recht vor, bei Überschreitung von 5GB Plattenplatznutzung oder mehr als 10.000 Datensätzen das kostenlose Jahr vorzeitig zu beenden und ab dem Zeitpunkt eine erste Rechnung zu stellen.
  3. Der weitere Vertrag verlängert sich durch Zahlung der Gebühren um ein Jahr. Jeweils am Ende des Jahres wird basierend auf den aktuellen Daten eine Rechnung für das folgende Jahr gestellt. Die Konditionen und die derzeit fälligen Kosten sind jederzeit auf https://www.lithocollect.de/ und in Ihren Sammlungen einzusehen.
  4. Der Kunde kann seinen Vertrag durch Löschen seiner Daten oder durch schriftliche Bekanntmachung kündigen. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung, frühestens nach Ablauf der Zahlungsperiode hat LithoCollect das Recht die Daten zu entfernen. Der Kunde hat selbst Sorge dafür zu tragen, dass er seine Daten rechtzeitig im Vorfeld sichert. Benötigt er hierzu Unterstützung wird ihm LithoCollect gegen Übernahme der Aufwände behilflich sein.
  5. Der Kunde kann kein Gewohnheitsrecht aus der Nutzung des kostenlosen Dienstes ableiten.

§4 Leistungserbringung / Höhere Gewalt

  1. LithoCollect stellt Ihre angebotenen Leistungen dem Kunden zur Verfügung.
  2. Eine Verfügbarkeit der Dienste von größer 99% wird zugesichert.
  3. Auch wenn das Rechenzentrum mit Unterbrechungsfreier Stromversorgung, Klimatisierung, Zutrittsschutz ausgestattet ist, die Server über RAID Systeme mit Fehlertoleranz verfügen, ist ein Ausfall - wenn auch mit geringem Risiko - nicht unmöglich. Zur Erbringung Ihrer Leistungen ist LithoCollect auf Server-Hoster angewiesen. Ein Ausfall der Server beim Betreiber kann nicht der LithoCollect angelastet werden. Wird ein höheres Schutzniveau und Verfügbarkeit benötigt, muss dieses extra vereinbart werden.
  4. Ausfallzeiten wegen höherer Gewalt, wie längerem Stromausfall, Streiks, behördlichem Eingreifen, gesetzlichen Verbote oder anderen nicht von der LithoCollect verschuldeten Umständen, werden nicht der garantierten Verfügbarkeit angelastet und es liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. LithoCollect wird versuchen ggf. Ersatzdienste bereit zu stellen.

§5 Vertragsänderungen (Change Requests)

  1. Änderungsbegehren des Kunden der von der LithoCollect zu erbringenden Leistungen sind schriftlich zu formulieren. Änderungsbegehren die sich nicht auf Fehler beziehen werden bei gegenseitigem Einverständnis dem Kunden auf Stundenbasis berechnet und dürfen von der LithoCollect auch abgelehnt werden.
  2. Sofern das Änderungsbegehren aus Sicht der LithoCollect umsetzbar und zumutbar ist, können mit dem Kunden schriftliche, individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
  3. Es ist den Kunden gestattet Erweiterungen gemeinsam mit anderen Kunden in Auftrag zu geben. Ein Anspruch auf Herausgabe von Kontaktdaten anderer Kunden leitet sich daraus nicht ab.
  4. Dem Kunden ist bekannt, dass von Ihm beauftragte zusätzliche Funktionen auch anderen Kunden zur Verfügung stehen werden.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde testet die Dienste und Software vor deren Einsatz eingehend auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit für seine Zwecke.
  2. Fehler meldet der Kunde schriftlich unter Angabe der Umstände und beobachteten Fehler an LithoCollect oder an ein von Ihr beauftragtes und bekannt gegebenes Unternehmen.
  3. Ist unklar, welche Systemkomponente ein Fehlverhalten produziert, wird der Kunde gemeinsam mit LithoCollect helfen den Fehler zu identifizieren. Sollte der Fehler auf den Kunden zurückzuführen sein, kann LithoCollect eine Erstattung der Aufwände nach den veröffentlichte Stundensätzen vom Kunden verlangen.
  4. Kommt der Kunde einer Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung nicht nach, ist LithoCollect berechtigt, die Leistungserstellung mit sofortiger Wirkung zu beenden und den Vertrag zu kündigen.

§7 Datensicherung

  1. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die angebotenen Dienste ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten (z. B. durch regelmäßige Datensicherung). Der Kunde wird seine gesamten Daten regelmäßig nach dem Stand der Technik entsprechend den betrieblichen Anforderungen sichern. Der Kunde stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf LithoCollect davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen LithoCollect in Berührung kommen kann, gesichert sind.
  2. LithoCollect stellt dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung seine Daten in Form eines Datenbankauszugs und eines Downloads seiner Dateien auf seinen Rechner zu übertragen. Der Kunde sorgt auf seiner Seite für eine geeignete Internetanbindung.
  3. LithoCollect wird tägliche Sicherungen der Daten durchführen und auf einem Medium in mindestens einem anderen Brandabschnitt sichern. Dabei werden mehrere Versionsstände abgelegt. Dies entbindet den Kunden nicht davon selbst eine Sicherung anzufertigen.

§8 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise, wie sie auf der Website https://www.lithocollect.de/ einzusehen sind. Die aktuellen Kosten werden Ihnen in Ihrer Sammlung angezeigt. Jede Sammlung wird getrennt abgerechnet. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Der Kunde kann so sich die Vertragsparteien einig sind, schriftlich anderslautende Vereinbarungen mit der LithoCollect schließen.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist LithoCollect berechtigt den Dienst und Zugang für den Kunden zu beenden und die Daten nach einer Frist von 6 Monaten zu löschen.
  3. Für sämtliche Beträge wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kunde behält alle Rechte und Pflichten an den von Ihm übertragenen Daten.
  2. Stellt der Kunde seine Daten aus seiner Sammlung der Öffentlichkeit zur Verfügung, können seine Daten auf dafür geeigneten Plattformen wie dem Mineralienatlas und der LithoCollect Webseite öffentlich gezeigt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Als vertraulich deklarierte Daten bleiben davon ausgeschlossen. Der Kunde kann seine Sammlung vertraulich oder öffentlich zugänglich machen.
  3. Die von der LithoCollect zur Verfügung gestellten Programme sind urheberrechtlich geschützt.

§10 Nutzungsbeschränkung der Software

  1. Der Kunde darf die Software für den vorgesehenen Zweck frei nutzen.
  2. Eine Nutzung entgegen geltenden Rechts und gegen „Gute Sitten“ berechtigt LithoCollect vom sofortigen Ausschluss des Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vergütung der Restlaufzeit.
  3. LithoCollect behält sich vor dem Kunden fristlos zu kündigen, wenn er durch sein Verhalten, die Nutzung der Dienste für andere Nutzer gefährdet oder dem Dienst in der Öffentlichkeit abseits berechtigter Kritik schadet.
  4. Der Kunde trägt dafür Sorge keine urheberrechtlich geschützten Werke, über die Ihm von der LithoCollect zur Verfügung gestellten Dienste, zu veröffentlichen.

§11 Haftung und Schadensersatz

  1. LithoCollect haftet gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadens- oder Aufwandsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LithoCollect oder der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien beruhen, sowie in den Fällen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LithoCollect im Übrigen nur, soweit LithoCollect eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Dabei ist die Haftung der LithoCollect auf das zuletzt bezahlte Nutzungsentgelt begrenzt.
  3. Bei Datenverlusten haftet LithoCollect nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung gemäß § 7 dieser AGB durch den Kunden entstanden wäre. Dabei ist die Haftung der LithoCollect auf das zuletzt bezahlte Nutzungsentgelt begrenzt.
  4. Eine weitergehende Haftung von LithoCollect auf Schadens- oder Aufwandsersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  5. Soweit nach dem Vorstehenden die Haftung von LithoCollect ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von LithoCollect und von Erfüllungs- und Vierrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.
  6. Der Kunde haftet für Ansprüche wie z.B. Urheberrechtsverstöße, die aus den von Ihm übermittelten Daten abzuleiten sind.

§12 Geheimhaltung / Datenschutz

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner übertragenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln.
  2. Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Die zur Vertragserfüllung beauftragten Mitarbeiter werden darüber informiert und darauf verpflichtet.
  3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass für den Geschäftsbetrieb notwendige personenbezogene Daten von LithoCollect gespeichert und zur Abwicklung von Bestellungen und Erbringung der Vertragsleistungen genutzt werden.
  4. Eine Weitergabe und Nutzung der an LithoCollect vom Kunden übertragenen Daten, außerhalb der vereinbarten Vertragsbeziehung, findet seitens der LithoCollect nicht statt.
  5. Der Kunde ist für die von Ihm übertragenen Daten verantwortlich. Übereignet der Kunde Daten sind geltende Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte zu beachten.
  6. Die Daten des Kunden werden in Rechenzentren der EU abgelegt und verarbeitet.

§13 Abtretung von Ansprüchen / Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln

  1. Der Kunde ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nach vorheriger Zustimmung von LithoCollect abzutreten oder zu übertragen.
  2. Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so werden davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Änderungen, Vereinbarungen, Ergänzung, Zusicherungen oder Konkretisierung dieser AGB sind schriftlich niederzulegen. Die Textform ist ausreichend.

§14 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

  1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Unternehmenssitz von LithoCollect vereinbart.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten am Unternehmenssitz von LithoCollect, gegenwärtig Ebersberg. LithoCollect ist berechtigt, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
  3. Diese AGB und auf ihrer Grundlage geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.